Bei der Herstellung und Verpackung von Lebensmitteln gelten höchste Anforderungen an Hygiene und Reinheit. Das bezieht sich auch auf Kunststoffe, die in Anlagen und Maschinen für die Lebensmittelproduktion verbaut sind und in der Lebensmittelproduktion mit Rohstoffen und fertigen Lebensmitteln in Kontakt kommen. Diese „Lebensmittelbedarfsgegenstände“ müssen eine entsprechende Eignung haben.
Seit 2011 werden von Murdotec fortlaufend Migrationsuntersuchungen für seine im Lebensmittelbereich eingesetzten Produkte durchgeführt.
Strenge Vorgaben der Lebensmittelbehörden und europäische Richtlinien 1935/2004, 10/2011 werden mit unseren FDA- und EU- Lebensmittelkunststoffen erfüllt. Der direkte Kontakt mit Lebensmitteln ist für unsere LM-Kunststoffe kein Problem. Regelmäßige Migrationsuntersuchungen liefern unbedenkliche Ergebnisse beim direkten Kontakt von Lebensmittel mit den entsprechenden Werkstoffen. Die Dokumentation zur Rückverfolgbarkeit in Form von Zertifikaten erhalten Sie bei uns kostenfrei.
Klare Regeln zum Schutz der Verbraucher
Die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen sind in der europäischen Verordnung (EU) 1935/2004 und in der seit dem 1. Mai 2011 gültigen Richtlinie (EU) 10/2011 festgelegt.
Ihre wichtigsten Inhalte sind:
Der Murdotec Imagefilm
Murdotec - ein Kind seiner Zeit! Dynamisch, modern, voller Forscherdrang. Kohle und Stahl haben die Region bekannt gemacht. Nun sind es Unternehmen wie Murdotec Kunststoffe, die neue Technologien und Produkte vom Ruhrgebiet in die Welt tragen.